Nissan Ariya (63 kWh)

Der neue elektrische Crossover bietet ungeahnten Möglichkeiten. Mit mehr Reichweite, Nissan Intelligent Mobility in ihrer reinsten Form und einem preisgekrönten Design steht der neue ARIYA für eine neue Ära der Elektromobilität.

Kaufpreis inkl. MwSt.

44.819,- €

Anzahlung***

9.006,- €

Laufzeit

36 Monate

Eff. Jahreszins

2,49%

Sollzins

2,46%

Gesamtbetrag

11.844,- €

Gesamtbetrag inkl. Anzahlung

20.850,- €

Laufleistung pro Jahr

5.000 km p.a.

Mtl. Raten a

329,00 €

Verbrauch

Nissan Ariya: Stromverbrauch komb. (kWH/100km): 19,5-17,6; CO2-Emissionen kombiniert: 0g/km. Nissan ARIYA, 63-kWh-Batterie, 160 kW (218 PS): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 17,8–17,6; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km**

Nissan ARIYA, 87-kWh-Batterie, 178 kW (242 PS): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 18,4–18,1; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km** Nissan ARIYA e-4ORCE, 87-kWh-Batterie, 225 kW (306 PS): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 19,5–19,3; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km**

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Fahrzeugdetails

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Gültig bis zum 31.12.2022. Ein LEasingangebot für Privatkunden der Nissan Financial Services Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Abb. zeigt Sonderausstattung.
*** Die Anzahlung setzt sich zusammen aus 4.500,- € BAFA Prämie und 4.506,- € eigener Baranzahlung. Das Angebot beinhaltet eine GAP und LRV Versicherung. Kosten Mehr Kilometer 0,16 €. Kosten Minder Kilometer 0,08 €.

Weitere Hinweise

Stromverbrauch

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.

Hinweise nach Richtlinie 1999/94/EG

Der Kraftstoffverbrauch und die CO2‐Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverauch und die CO2‐Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.

usw.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.