Renault ZOE

Sozial und Mobil

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Die Substitution von konventionell betriebenen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge im gewerblichen Bereich stellt einen großen Hebel dar, um die Verkehrsemissionen zu reduzieren und zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.

Sie als Unternehmen im Gesundheitsbereich profitieren von exklusiven Nachlässen beim Kauf von Elektroauto.

Antragsberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (gemäß Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die u.a. an solche Organisationen und Unternehmen verleasen. Hierzu zählt u.a.

  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Fachärzte
  • (Ambulante) soziale Pflegedieste
  • Pflege- und Betreuungsheime
  • Altenheime und Behindertenwohnheime
  • Physiotherapeuten
  • Krankenhäuser und Hochschulkliniken
  • Apotheken
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Massagepraxen, Krankengymnastik, Hebammen und Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker
  • Deutscher Caritasverband
  • Drogenberatungsstellen
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Elternberatungsstellen
  • Entbindungshelfer
  • Ergotherapie
  • Ernährungsberatung
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Erziehungsheime
  • Homöopathische Praxen
  • Behindertenheime
  • Wohnheime für Asylbewerber, Aussiedler und Flüchtlinge
  • Behindertenwerkstätten

Voraussetzung für die Förderung von Leasinggebern ist, dass die im Rahmen der Förderung beschafften Fahrzeuge für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren an Akteure gemäß Wirtschaftsklassifikation Q verleast werden

Alle Informationen zum Förderprogramm (Richtlinie, Berechnungshilfe und weitere Informatio-nen) stehen bereit unter: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil 

,

Was wird gefördert?
Der Fahrzeugkauf (BEV) sowie der Kauf einer Ladeinfrastruktur (Ladesäule oder Wallbox bis 22kw AC)
Keine Förderung auf Leasing/Vermietung
Keine Förderung auf DC oder die Installation der Ladeinfrastruktur

Wer wird gefördert?
Dem Gesundheits- und Sozialwesen zugeordnete Einrichtungen und Tätigkeiten
Klassifikation:  https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdf 
Leasinggeber, die das Leasing der Fahrzeuge für mindestens 2 Jahre der o.g. Zielgruppe ermöglichen

Was ist noch zu beachten?
Es handelt sich um eine De-minimis Förderung, daher sind bereits erfolgte Förderungen anzuzeigen
Zulassung und Rechnung müssen auf Antragsteller/Zuwendungsempfänger ausgestellt sein, Ausnahme im Fall der Leasinggeschäfte
Kumulierung mit Umweltbonus möglich, allerdings nicht mit anderen öffentlichen Mitteln
Die Fahrzeuge müssen mindestens 2 Jahre gehalten werden

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.