Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Die Substitution von konventionell betriebenen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge im gewerblichen Bereich stellt einen großen Hebel dar, um die Verkehrsemissionen zu reduzieren und zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.
Sie als Unternehmen im Gesundheitsbereich profitieren von exklusiven Nachlässen beim Kauf von Elektroauto.
Antragsberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (gemäß Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die u.a. an solche Organisationen und Unternehmen verleasen. Hierzu zählt u.a.
Voraussetzung für die Förderung von Leasinggebern ist, dass die im Rahmen der Förderung beschafften Fahrzeuge für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren an Akteure gemäß Wirtschaftsklassifikation Q verleast werden
Alle Informationen zum Förderprogramm (Richtlinie, Berechnungshilfe und weitere Informatio-nen) stehen hier bereit.
Was wird gefördert?
Der Fahrzeugkauf (BEV) sowie der Kauf einer Ladeinfrastruktur (Ladesäule oder Wallbox bis 22kw AC)
Keine Förderung auf Leasing/Vermietung
Keine Förderung auf DC oder die Installation der Ladeinfrastruktur
Wer wird gefördert?
Dem Gesundheits- und Sozialwesen zugeordnete Einrichtungen und Tätigkeiten
Klassifikation: https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdf
Leasinggeber, die das Leasing der Fahrzeuge für mindestens 2 Jahre der o.g. Zielgruppe ermöglichen
Was ist noch zu beachten?
Es handelt sich um eine De-minimis Förderung, daher sind bereits erfolgte Förderungen anzuzeigen
Zulassung und Rechnung müssen auf Antragsteller/Zuwendungsempfänger ausgestellt sein, Ausnahme im Fall der Leasinggeschäfte
Kumulierung mit Umweltbonus möglich, allerdings nicht mit anderen öffentlichen Mitteln
Die Fahrzeuge müssen mindestens 2 Jahre gehalten werden