Das "Bisschen Mehr" für Ihren Alpine A110 - Sportfahrwerk

2017 hat Alpine mit den Modellen A110, A110 GT und A110 S das eigene Sportwagenerbe in faszinierender Designsprache in der Serienproduktion angetreten.

Optionales Fahrwerkstuning.

für alle Alpine Modelle wie den A110, A110GT oder A110S

In der werkseitigen Standardkonfiguration werden oft lange Federwege verwendet, die einerseits ein komfortableres Fahrverhalten und eine größere, alltagstauglichere Bodenfreiheit im Straßenverkehr.

Optionspaket Sportfahrwerk
individuell für Alpine entwickelte, gekürzte Sportfedern mit gleicher Federkennlinie senken den Schwerpunkt der Karosserie vorne um 25 mm und hinten um 20 mm ab.

Spurverbreiterung hinten
Zusätzlich werden gesteckte Distanzringe und Radschrauben mit losem Kegelbund und spezieller Schaftlänge montiert. Die Spur wird
vorne um 14 mm und hinten um 28 mm breiter

Spurverbreiterung vorne
Das Ergebnis ist ein spürbar präziseres, messerscharfes Einlenkverhalten. Es unterstützt dynamischere Kurvenfahrten
und bietet dabei weiterhin sportlichhohen Fahrkomfort auf Langstrecken.

PERFEKTES DESIGN IN DYNAMIK OPTIMIERT.

Erleben Sie mit einem seriennahen Performance Sportfahrwerk wahre Dynamik und verleihen Sie
dem hinreißenden Design der Alpine A110, A110 GT und A110 S noch mehr Ausdruck.

14 mm/28 mm breiter
für Alpine entwickelte, gekürzte Sportfedern mit gleicher Federkennlinie senken den Schwerpunkt der Karosserie vorne um 25 mm und hinten um 20 mm ab.

25 mm/20 mm tiefer
Ergebnis ist ein spürbar präziseres, messerscharfes Einlenkverhalten. Es unterstützt dynamischere Kurvenfahrten und bietet dabei weiterhin sportlich hohen Fahrkomfort auf Langstrecken.

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DYNAMIK OPTIMIERT KOMPROMISSLOS AUS DEM MOTORSPORT

Fahrwerks-Engineering ist die hohe Schule auf der Suche nach optimalem Schwerpunkt und maximalem Grip. Im Motorsport folgt daraus ein kompromissloses Motto: Breit und Tief. Eine lasergestützte 3D-Vermessung stellt sicher, dass die OEM-Vorgaben von Alpine zur Fahrwerksgeometrie und den Radlasten exakt erfüllt und protokolliert werden. In Verbindung mit allen herstellerseitig zugelassenen Rad- und Reifenkombinationen.

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Weitere Hinweise

Stromverbrauch

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.

Hinweise nach Richtlinie 1999/94/EG

Der Kraftstoffverbrauch und die CO2‐Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverauch und die CO2‐Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.

usw.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.